Aktuell gelten für die Teilnahme am Sportbetrieb folgende Regeln
(gültig bis 12.01.2022)
2Gplus: Geimpft, Genesen und zusätzlich Getestet
NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die unter 14 Jahre alt sind und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung.
Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen: